Hydraulische Parkanlagen

- Wartung und Inspektion:
- auf der Grundlage der BGR 500
- in der Regel 1*jährlich, zum Festpreis gemäß Wartungsvertrag
- direkte Behebung "kleinerer" Mängel
- 24h Notdienst für unsere Vertragskunden
- alle Fabrikate
- Organisation der Sachverständigenprüfung im Rahmen der Wartung und Inspektion
- Angebotserstellung auf der Grundlage des Sachverständigen Prüfberichtes
Sanierung von Altanlagen:
- Instandsetzung bzw. Austausch hydraulischer Anlagenkomponenten
- Korrosionsschutz der Unterkonstruktion in Zusammenarbeit mit Korrosionsschutzfachbetrieb
- Überarbeitung bzw. Erneuerung der Fahrbleche
- Alternative Techniken - Aluminiumfahrprofile
- End- und Zwischenabnahmen durch Sachverständige

Qualifikation unseres Teams:
-
Sachkunde gemäß BGR 500 (VBG 14), abgelegt beim TÜV




